Die Grundschule in Hessen - allgemeine Informationen

(aus: Homepage des hess. Kultusministeriums: www.kultusministerium.hessen.de)

Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. So schreibt es die hessische Verfassung vor.

Das pädagogische Konzept unserer Grundschulen:
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe unterrichtet. Sie rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. Eine Rücknahme in die Jahrgangsstufe 1 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern.
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand.
Der Unterricht wird in folgenden Gegenstandsbereichen gewährleistet:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Kunst
  • Musik
  • Sachunterricht
  • Religion
  • Sport
  • Einführung in eine Fremdsprache
Mittlerweile werden in den dritten Klassen Lernstandserhebungen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einheitliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik. Ziel ist, individuelle Stärken und Schwächen einzelner Kinder festzustellen, um sie noch in der Grundschulzeit besser für die weitere Schullaufbahn fördern zu können.

Die Grundschule ist nach dem erfolgreichen Besuch der 4. Klasse beendet. Danach erfolgt der Wechsel in die Jahrgangsstufe 5 der Förderstufe, der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule, der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule , der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums. Die Wahl des Bildungsganges ist Sache der Eltern. Vor ihrer Entscheidung haben sie Anspruch auf eingehende Beratung. Die Wahl eines weiterführenden Bildungsganges setzt die entsprechende Eignung voraus.

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