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Die Grundschule in Hessen - allgemeine Informationen
Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. So schreibt es die hessische Verfassung vor. Das pädagogische Konzept unserer Grundschulen:
Die Grundschule ist nach dem erfolgreichen Besuch der 4. Klasse beendet. Danach erfolgt der Wechsel in die Jahrgangsstufe 5 der Förderstufe, der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule, der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule , der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums. Die Wahl des Bildungsganges ist Sache der Eltern. Vor ihrer Entscheidung haben sie Anspruch auf eingehende Beratung. Die Wahl eines weiterführenden Bildungsganges setzt die entsprechende Eignung voraus. |
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